Das Verbrechen vom 9. November 1938 darf nie vergessen werden – Scharfe Kritik an der proantisemitischen Rechtsprechung des OVG
18. November 2019
Jochen Vogler, Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten hielt diesen Redebeitrag zur Mahnwache am 9.11.2019 in Wuppertal. Er führte aus, dass die staatlich organisierten Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung im ganzen Land der offen gewalttätige Beginn des folgenden Vernichtungsprogramms der deutschen Faschistenregierung gegen die europäischen Juden waren.
Heute werden wir in allen Medien wegen des 30sten Jahrestages mit der Lüge des Mauerfalls belästigt. Es war kein Mauerfall – am 9.11.1989 wurden die Grenzübergänge in Berlin geöffnet als Folge einer unbedachten Äußerung des Pressesprechers der DDR-Regierung Günter Schabowski, der zuvor fortgesetzten Demonstrationen in zahlreichen Städten der DDR und schließlich des besonnenen Umgangs der DDR-Grenzorgane mit der zugespitzten Situation.
Dieses Ereignis darf niemals überschatten, was am 9. November 1938 geschah. Die staatlich organisierten Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung im ganzen Land waren der offen gewalttätige Beginn des folgenden Vernichtungsprogramms der deutschen Faschistenregierung gegen die europäischen Juden.
Deshalb stehen wir hier zum Gedenken und zur Mahnung.
Faschismus ist keine Meinung – Faschismus ist ein Verbrechen.
Dazu müssen wir immer wieder mahnen und handeln.
Beim Ostermarsch in Wuppertal marschierten die Nazis mit der Parole „Israel ist unser Unglück“ und „Freiheit für Ursula Haverbeck“.
Heute marschieren die Nazis in Bielefeld zu Ehren des Geburtstages der Holocaus-Leugnerin Haverbeck. Sie rechnen dort mit der „wohl größten Demo der nationalen Opposition.“ Dieser Aufmarsch wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht Minden erlaubt mit der Begründung, eine Demokratie müsse auch extreme Gegenpositionen aushalten.
Entscheidungen der Gerichte ermuntern die Nachwuchs-Nazis zu immer weiteren Provokationen, die -wie wir immer wieder erfahren- auch zu Taten werden.
Gegen das Skandieren der Parole „Nie wieder Israel!“ ist die Dortmunder Polizei mit versammlungsrechtlichen Auflage vorgegangen. Nach Bewertung der Polizei Dortmund war diese Parole klar antisemitisch und gehörte nicht zur öffentlichen Meinungsbekundung im Rahmen einer Versammlung. Die Klage der Polizei wegen Volksverhetzung wurde vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts werden allein durch das Skandieren dieser Parolen die Grenzen der Meinungsfreiheit nach Art 5 GG noch nicht überschritten. Unter anderem argumentiert das Gericht, dass die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausscheidet, weil die Polizei „kein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit benennt, das durch das Rufen einer Parole wie ‚Nie wieder Israel‘ gefährdet sein könnte. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Parole gegen den insoweit in Betracht kommenden Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB verstößt.“
Abschließend stellt das Gericht fest: „Im Weiteren lässt sich (…) auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung erkennen.“ Die Polizei Dortmund habe „ keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür angeführt, dass der Antragsteller (die Nazis) die Parole ‚Nie wieder Israel‘ oder eine vergleichbare Äußerung im Zuge der von ihm angemeldeten Versammlung mit einem paramilitärischen oder einem sonst die Bevölkerung einschüchternden aggressiven, gewalttätigen Auftreten verknüpfen wird. Der Einsatz von schwarz-weiß-roten Fahnen, auf den“ die Polizei verweist, „reicht für eine derartige Annahme nicht aus. Dasselbe gilt für das …erwartete Auftreten stadtbekannter Rechtsextremisten.“ Ich möchte diese Rechtfertigung des Antisemitismus durch das OVG nicht weiter kommentieren.
Im Januar 2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht das vom Bundesrat beantragte NPD-Verbot mit der Begründung ab, die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele und sei wesensverwandt mit dem Nazi-Faschismus -sie sprechen vom Nationalsozialismus – aber wegen ihrer Bedeutungslosigkeit sei sie nicht in der Lage, ihre demokratiefeindlichen Ziele durchzusetzen.
Inzwischen haben wir es mit einer bedeutenden Partei in allen Parlamenten zu tun, die vom sozialen Patriotismus redet und das gesellschaftliche Klima in diesem Land mit ihren politischen Initiativen und rassistischen Sprüchen vergiftet.
Noch immer ist nach Art. 139 des Grundgesetzes die Gültigkeit der alliierten Bestimmung zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen festgelegt.
Wir können uns nicht auf die Gerichte verlassen. Den Nazis die Grenzen zu zeigen und damit auch das gesellschaftliche Klima zu bestimmen, bleibt unsere Aufgabe.
Der Antifaschist und Widerstandskämpfer gegen den Faschismus in der französischen Resistance, Peter Gingold sagte einmal:
„1933 wäre verhindert worden, wenn alle Hitlergegner die Einheitsfront geschaffen hätten. Daß sie nicht zustande kam, dafür gibt es für die Hitlergegner in der Generation meiner Eltern nur eine einzige Entschuldigung: sie hatten keine Erfahrung, was Faschismus bedeutet, wenn er einmal an der Macht ist. Aber heute haben wir alle diese Erfahrung, heute muß jeder wissen, was Faschismus bedeutet. Für alle zukünftigen Generationen gibt es keine Entschuldigung mehr, wenn sie den Faschismus nicht verhindern.“