Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig!
25. März 2021
Der erste Schritt ist getan: Über ihre Anwälte erreichte unsere Bundesvereinigung in Berlin die Mitteilung des Berliner Finanzamtes für Körperschaften I für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!
Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.
Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten.
An dieser Stelle bedankt sich die VVN-BdA schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat.