hma-meldungen 21-2022
14. Oktober 2022
AfD, Bad Driburg, Ballweg, Compact, JA, NRW, Querdenken-711, Stuttgart
JA NRW wählt neuen Landesvorstand
Bad Driburg. Die „Junge Alternative“ (JA), der Jugendverband der AfD in Nordrhein-Westfalen, hat Anfang Oktober seinen Landeskongress in Bad Driburg durchgeführt.
Die rund 50 JA-Mitglieder wählten dort auch einen neuen Landesvorstand. Der Bonner Burschenschafter Felix Cassel wurde erneut zum Landesvorsitzenden der JA gewählt. Geleitet wurde die Versammlung von Sven Tritschler aus Köln, dem Ehrenvorsitzenden der JA. Zu stellvertretenden Landesvorsitzenden wurden Patrick Heinz und Nils Hartwig gewählt. Schatzmeister wurde Luca Leitterstorf. Zu Beisitzern gewählt wurden Elia Sievers, Theresa Huhmann, Julian Hermneuwöhner, Dominic Viertmann, Mike Barthold und Gerald Christ (hma).
Ballweg weiterhin in U-Haft
Stuttgart. Der Gründer von „Querdenken-711“, Michael Ballweg, bleibt weiterhin in
Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart hat am 30.September eine Haftbeschwerde von Ballwegs Verteidigung zurückgewiesen. Ballweg wird vorgeworfen, Schenkungen in Höhe von etwa 250.000 Euro zweckwidrig verwendet zu haben. So soll Ballweg seiner IT-Firma ein Darlehen über 80.000 Euro gegeben haben. Das Landgericht Stuttgart sieht darin eine Straftat. Dr. Alexander Christ, einer der Anwälte von Ballweg, bezeichnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft als „unverhältnismäßig“. Dies sei „eine reine Willkürmaßnahme einer übergriffigen Justiz“. Ballwegs Verteidigung prüft nun, ob eine Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden soll und zugleich der UN-Menschenrechtsrat über „die Inhaftierung eines politischen Oppositionellen“ benachrichtigt werden soll, „um Ermittlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen“ (hma).
Schlappe vor Gericht
Berlin/Falkensee. Das Landgericht Berlin hat am 1.September die Weiterverbreitung der „Compact“-Geschichtsausgabe zur TV-Serie „Babylon Berlin“ untersagt. Die Produktionsfirma von „Babylon Berlin“ lehnte jeden Kompromiss brüsk ab, heißt es in der Oktober-Ausgabe des extrem rechten Magazins „Compact“. Schon zuvor hatte die Gegenseite klargemacht, dass sie „Compact“ aus politischen Gründen vehement ablehne. Zum Glück sei die inkriminierte Ausgabe noch vor dem Urteil vollständig verkauft worden, heißt es von Seiten der „Compact“. Dennoch sei der Schaden beträchtlich. Da auch das Cover des Heftes verboten wurde, müssen nun noch zahlreiche andere Produkte vom Markt genommen werden, in denen dieses zu Werbezwecken abgedruckt war. Dadurch gehe ein Verkaufswert von etwa 40.000 Euro verloren. Anwalts- und Verfahrenskosten von geschätzt 10.000 Euro kommen hinzu. Im schlimmsten Fall auch noch nachträgliche Lizenzgebühren für die Babylon-Fotos (hma).