Protest gegen Polizeigesetz NRW wird weitergehen!
16. Januar 2019
Protest nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes. Beschneidung von Grund- und Freiheitsrechten wird zementiert. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ erklärte: Der Protest gegen das Polizeigesetz NRW und etwaige Folgeprojekte soll weitergehen.
Im breiten gesellschaftlichen Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“, welches das Gesetzesvorhaben seit dem Sommer kritisch begleitet und durch zahlreiche Aktionen und Demonstrationen auf die Verschärfungen aufmerksam machte, reagierte man empört über die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes: „Warum bedarf es zwei Expert/innen-Anhörungen und acht Monate Protest, damit die Landesregierung minimalen rechtsstaatlichen Anforderungen wie anwaltlicher Vertretung in wochenlanger Haft Rechnung trägt,“ fragt sich Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses. „Die Änderungen bleiben rein kosmetischer Natur, an der Substanz hat sich auch laut Innenminister Reul nichts geändert – es bleibt eine krasse Verschärfung des Polizeigesetzes.“
Auch nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes für NRW bleibt das Bündnis bei seiner Kritik: Die Verschärfung ist ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Freiheit und steht in deutlich sichtbarem Widerspruch zu einer offenen Gesellschaft. Trotz umfangreicher Kritik von Sachverständigen und Zivilgesellschaft stimmen nicht nur die Regierungsfraktionen von CDU und FDP für das Gesetz, auch die SPD als größte Oppositionsfraktion knickte auf den letzten Metern ein und gab ihre Zustimmung.
Am vergangenen Samstag (Anfang Dezember) hatte es erneut breiten, kreativen Protest gegen die Verschärfungen gegeben. Dazu kamen auf einer landesweiten Demonstration in Düsseldorf über 5.000 Menschen zusammen. In verschiedenen Themenblöcken gingen die betroffenen Datenschützer/innen, Politiker/innen und Umweltaktivist/innen, Antifaschist/innen und Migrant/innen, Kurd/innen und Gewerkschafter/innen, Feminist/innen, Jurist/innen und Fußballfans gemeinsam auf die Straße, um ihren Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben der Landesregierung und die Unvereinbarkeit mit ihren Grundrechten zum Ausdruck zu bringen.
„Auch nach den Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes bleiben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So scheint unter anderem die Ausweitung des Polizeigewahrsams zur Identitätsfeststellung auf sieben Tage mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der nächste Schritt ist daher die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde.“, so Saskia Piotrowski, Sprecherin des Bündnisses.
Das Bündnis kündigt an, dass weiterhin mit ihrem Widerstand zu rechnen sein wird. „Der Protest gegen Gesetzesverschärfungen wie diese wird mit der Verabschiedung nicht verstummen. Wir haben ein schlagkräftiges Bündnis auf die Beine gestellt und werden weiter zusammenarbeiten. Zudem werden wir uns gegen weitere bereits geplante autoritäre Gesetzespakete wehren.“ erklärt abschließend Stefan Kottas, Sprecher des Bündnisses.
Weitere Erklärungen zum Polizeigesetz
Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
Der in der parlamentarischen Beratung bereits schwer kritisierte Entwurf wird mit den zwischenzeitlich erfolgten „Nachbesserungen“ in keiner Weise rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht, sondern forciert eine autoritäre Rechtsentwicklung.
Hierzu die Stellungnahme von Verena Schäfer, Innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen im Landtag NRW
gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Bilder/Abgeordnete/Pressefotos/180420_Handout_Pressegespraech_Polizeigesetz.pdf
und das Gutachten von Prof. Dr. Clemens Arzt, HWR Berlin
www.hwr-berlin.de/fileadmin/portal/Dokumente/Prof-Seiten/Arzt/Arzt-NRW-Sechste_Novelle-PolG-Anh%C3%B6rung-13-11-2018.pdf
VDJ – Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. | www.vdj.de
Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristinnen und Juristen, Landesverband NRW