„Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!“
18. Juni 2021
Demonstration, Düsseldorf, Versammlungsgesetz
Die VVN-BdA NRW ruft mit vielen anderen Organisationen und Initiativen zur Demonstration gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz, wohl eher ein Versammlungsverhinderungsgesetz, auf. Kommt alle am 26. Juni 2021 nach Düsseldorf. Die Demonstration beginnt um 13 Uhr vor dem DGB-Haus in der Friedrich-Ebert-Straße 34-38.
Beindruckt von den mehr als einhunderttausend Demonstrierenden bei den Protesten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf 1981, bezeichnete das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Brokdorf-Beschluss Versammlungen als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“.
40 Jahre später legt die Nordrhein-Westfälische Landesregierung die Axt an diese Grundsätze. Nach der Verschärfung des Polizeigesetzes 2018 geht sie mit ihrem Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht einen weiteren Schritt in Richtung Polizeistaat. Gegenüber Veranstalterinnen/Veranstaltern, Versammlungsleiterinnen, -leitern, Orderinnen/Ordnern und Teilnehmenden werden Hürden und eine strafbewehrte Drohkulisse aufgebaut, die offenbar vor der Anmeldung und Durchführung von öffentlichen Kundgebungen abschrecken oder diese zumindest erschweren soll.
Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, würde bereits ein Aufruf zur gewaltfreien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Gewinner wären nur rechte Parteien und Gruppierungen.
Jedoch wären davon nicht nur antifaschistische Kundgebungen betroffen, sondern auch Kundgebungen der Gewerkschaften, der Friedens-, Umwelt- und Klimabewegung, wie z.B. „Fridays for Future“ oder „Ende Gelände“.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass in der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung der Name des Veranstalters oder der Veranstalterin anzugeben sei, er somit öffentlich wird. Die anmeldende Person einer antifaschistischen Demonstration wird damit den Nazis zum Fraß vorgeworfen.
Außerdem soll aus jedem Grund, den die Polizei als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ annimmt, eine Liste mit Namen und Adressen der Ordnerinnen und Ordnern herausgeben werden müssen, unabhängig davon, ob die Gefahr aus der eigenen Demonstration oder von anderen Umständen ausgeht.
Auch weitere Einschränkungen wie das sogenannte „Militanzverbot“, das erweiterte Uniformverbot, die Einrichtungen von Kontrollstellen oder die Erleichterung von Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen ohne versammlungsbezogenen Anlass eröffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen der Polizei. Zum Beispiel könnte das Tragen einer ver.di-Weste bereits unter das Uniformverbot fallen.
Das Recht, unerkannt an öffentlichen Formen des Protests und der Meinungsäußerung teilzunehmen ist für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft nicht verhandelbar. Sollte dieser Gesetzentwurf verabschiedet werden, würden erfolgreiche Gegendemonstrationen gegen die rechte Szene nur noch unter hohen persönlichen Risiken für die Beteiligten stattfinden können – oder eben gar nicht mehr.