Nein zum neuen Polizeigesetz NRW!

1. Juli 2018

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Die VVN-BdA NRW unterstützt den Aufruf zur Demonstration gegen das geplante Polizeigesetz NRW. Wir rufen zur Teilnahme an der Demonstration am 7. Juli 2018 in Düsseldorf auf.

  • 13 Uhr Auftaktkundgebung vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Straße 34-38, Düsseldorf
  • 15:30 Uhr Abschlusskundgebung am Landtag

Im Aufruf heißt es unter anderem:

Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Sie soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.

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Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. Verbrechen so weit im Vorfeld zu verhindern, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.

Alle weiteren Informationen finden sich hier!