Lokalschließung war rechtens
Köln/Münster. Die Schließung eines Lokals in Köln vor zwei Jahren war rechtens. So urteilte jüngst das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Inhaberin des Lokals wollte dieses ohne eine gaststättenrechtliche Erlaubnis führen und den Zutritt nur Staatsangehörigen und Zugehörigen des „Königreichs Deutschland“ erlauben. Corona-Hygienevorschriften seien mit dem Argument nicht eingehalten worden, dass neben dem Recht …