Angriffe auf das Wahlrecht nicht hinnehmen!
11. Juli 2021
Bundestagswahl, DKP, Wahlrecht
Pressemitteilung. Mit der Entscheidung des Bundeswahlausschuss, der DKP mit Hinweis auf Fristversäumnisse bei der Rechnungslegung den Parteienstatus und die Teilnahme an den Bundestagswahlen zu verwehren ist ein nicht hinzunehmender Angriff auf das Wahlrecht und eine neue Qualität staatlicher Repression.
Nicht mehr juristische Verfahren, welche durch die Justiz überprüfbar sind, sondern der Missbrauch von Regelungen der Finanzordnung werden dafür genutzt. Das ist kein Einzelfall sondern hat mittlerweile System: Erst wurde der Bundesvereinigung der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkannt und erst nach langem Kampf wieder zuerkannt. Fortschrittlichen Gruppierungen wie Campact und Attac wurde die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Beobachtung und Einstufung der Zeitung Junge Welt als extremistisch durch den Verfassungsschutz passt in dieses Schema. Auch darf der Ruf einiger CDU-Mitglieder nach dem Verbot der Roten Hilfe in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden.
Keine Probleme bei der Zulassung zur Bundestagswahl hat dagegen die rechtsextreme Partei „Der III.Weg“. In deren Reihen tummeln sich selbst nach nach Auffassung des Verfassungsschutzes höchst gewaltbereite völkische Nationalisten.
Dieser Entwicklung muss endlich Einhalt geboten werden. Wir müssen gemeinsam gegen diese Rechtsentwicklung kämpfen.
Wir rufen alle demokratischen Kräfte auf, sich unabhängig von politischen Differenzen dieser undemokratischen Entwicklung entgegen zustellen und sich ebenso wie wir mit der DKP zu solidarisieren.
Die VVN-BdA Landesvereinigung NRW e.V. fordert die sofortige Rücknahme der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses.