VVN-BdA NRW fordert Entlassung der „rechtsextremistischen“ Polizisten aus Münster

17. Juli 2022

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Die VVN-BdA aus Münster und ihr Sprecher Detlef Lorber sowie das Landesvorstandsmitglied der VVN-BdA NRW Ortwin Bickhove-Swiderski (Dülmen) fordern die sofortige Entlassung der betroffenen „rechtsextremistischen“ Polizeikräfte ein. Die Beamten haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt und sind verpflichtet sich durch ihr gesamtes Verhalten, d. h. inner- und außerdienstlich, zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhalt einzutreten, so im § 60 Abs. 1 Satz 3 des BBG (Bundesbeamtengesetz) nachzulesen, erklärt Bickhove-Swiderski der über 45 Jahre beruflich bei der Gewerkschaft ötv/ver.di für Beamtenangelegenheiten zuständig war.

Aus Sicht der VVN-BdA reicht ein Disziplinarverfahren in keinster Weise aus. In der Regel wird es eine beamtenrechtliche Rüge oder einen Verweis geben, der aber nach einer gewissen Zeit (drei Jahre) aus der Personalakte wieder zu entfernen ist. Die sofortige Entlassung wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gedeckt. Eine Nachversicherung könnte erfolgen.

Detlef Lorber wirft weitere Fragen auf. Hatten diese Beamten keinen Dienstvorgesetzten? Warum ist in dieser langen Zeit keinem Vorgesetzten etwas aufgefallen? Auch müssen Veränderungen in der Polizeiausbildung vorgenommen werden. Die bisherigen Angebote zur politischen Bildung reichen vorn und hinten nicht aus.

Von Einzelfällen kann nach Auffassung der VVN-BdA nicht mehr gesprochen werden, wir erinnern an die Vorfälle in Mülheim/Ruhr. Die Maßnahmen der danach eingesetzten sog. Extremismusbeauftragten haben sich nach Auffassung der VVN-BdA als Rohrkrepierer erwiesen.

Die beamtenrechtlichen Untersuchungen müssen von einer unabhängigen Person oder einer anderen Behörde in NRW durchgeführt werden, so die VVN-BdA. Die Ermittlungen an eine andere Polizeibehörde abzugeben, greift zu kurz, Polizei bleibt Polizei, und der Volksmund sagt es schon: „Die eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus!“ Welche Erkenntnisse sind nach den Vorgängen in Mühlheim gezogen worden? Wir als VVN-BdA haben mehr Fragen als Antworten. Vermutlich wird auch dieser Vorgang nach einer gewissen Zeit im Sande verlaufen.

Der Rechtsstaat muss jetzt hart und unerbittlich gegen „rechtsextremistische Täter in Reihen der Polizei“ durchgreifen, so die VVN-BdA. Es muss ein deutliches Zeichen für diesen Rechtsstaat gesetzt werden, und dass ist die sofortige Entlassung der betroffenen Polizeibeamten.

Dass die Betroffenen auch noch einem Sondereinsatzkommando (SEK) angehörten, kommt erschwerend hinzu.

Wehret den Anfängen. Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen. Wir, die VVN-BdA NRW fordern die sofortige Entlassung ein.