Rechtsanwalt wirbt mit Nazisymbolen

16. Oktober 2022

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VVN-BdA erreicht weiteren Punktsieg gegen einen zweifelhaften Anwalt aus Coesfeld, dessen anwaltliche Werbung mit Nazisymbolen aus dem Verkehr gezogen werden mußte.

Eine Fußballtrikot einer Kindermannschaft in Coesfeld mit dem Schriftzug „S“trafverteidig“A“ wurde vom Verein sofort vernichtet. Das S am Anfang und das A am Ende ließ er groß und in runenartiger Schrift drucken. Zusammen mit farblicher Absetzung bleibt: „SA“ als Werbebotschaft. Für die VVN-BdA ist die Werbung mit der Sturmabteilung der NSDAP nicht nur unerträglich, sondern nach §§ 86, 86a StGB verboten, so der VVN-BdA Sprecher für das Münsterland, Ortwin Bickhove-Swiderski (Dülmen). Eine große Empörung hatte sich über dieses instrumentalisieren eines Kinderfußballteams durch den in Neonazikreisen bekannten Herrn Strafverteidiger ausgebreitet. Allerdings bedurfte es hierzu dem Einschreiten des VVN-BdA.

Die VVN-BdA hatte eine Strafanzeige wegen Verbreiten von verfassungsfeindlichen Symbolen bei der Staatsanwaltschaft in Münster eingereicht. Weiter wurde von der VVN-BdA eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Hamm i. W. eingelegt.

Die Rechtsanwaltskammer hat über berufsrechtliche Aspekte zu wachen, so Bickhove-Swiderski.
Die Rechtsanwaltskammer hat der VVN-BdA hat jetzt nicht nur den Eingang unserer Beschwerde bestätigt, sondern darauf hin gewiesen, daß das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren als härterer Maßregel nun von Amts wegen an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weiter zu betreiben ist und von dort nochmals an die Rechtsanwaltskammer jeweils zur Prüfung des Sachverhaltes unter zusätzlichen berufsrechtlichen Aspekten weitergeleitet wird.“

Die VVN-BdA begrüßt dieses Verhalten der Rechtsanwaltskammer, denn so ist sichergestellt, dass dieser ungeheuerliche Vorgang nicht unter den Teppich gekehrt wird.

Somit ein erster Punktsieg für die Aktivitäten der VVN-BdA, so Bickhove-Swiderski.

Während das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren läuft äußert sich Herr Bickhove-Swiderski für die VVN-BdA enttäuscht darüber, daß der Sportverein und örtliche … nicht mehr tun um zum Beispiel aufzuklären, wie und über welche Personen der hier in Rede stehende Anwalt die Trikots in die DJK-Coesfeld Jugendmannschaft einschleusen konnte. Sind sie einfach auf Ausreden herein gefallen, daß „SA“ nur ein Spleen eines Musikfans wäre?

Wir bleiben am Ball. Daß rechte Gewaltverherrlichung in Fußballstadien ein ständiges Übel ist, wird häufig tatenlos hingenommen. Offene Werbung mit Nazisymbolen im Kinderfußball von einem Mitglied von rechtsberatenden Berufen erfordert aber ein hartes Zurückweisen nicht nur durch den demokratischen Rechtsstaat, sondern auch durch den Sport und seine Verbände. Es erfordert von den Verantwortlichen wachsam zu sein und selbst einzuschreiten. Der VVN-BdA wird dies überall nach besten Kräften unterstützen.

Wir werden weiter berichten.