Gedenken in der Wenzelnbergschlucht

26. April 2020

Jochen Vogler während der Gedenkveranstaltung im Jahre 2014.

Wir dokumentieren den vorgesehenen Redebeitrag von Jochen Vogler zur Gedenkveranstaltung Wenzelnberg am 26. April 2020. Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie kann auch diese Veranstaltung in diesem Jahr nicht stattfinden.

Eine wichtige und gute Tradition ist diese Zusammenkunft zum Gedenken an die 71 Mordopfer hier in der Wenzelnbergschlucht.
Ich zitiere: :“Wir werden nicht den gleichen Fehler machen, der 1918 begangen wurde. Wir werden unsere innerdeutschen Feinde nicht am Leben lassen.“ Dies ist überliefert als Aussage vom Gestapo-Chef Heinrich Müller. Die Alliierten dürften „keine aufbauwilligen Kräfte“ vorfinden, war das Motto von SS und Gestapo.
Das war ein Motiv für die Kriegsendphasenverbrechen, die in den letzten Wochen bis zur Befreiung durch die Armeen der Alliierten noch bis zu 700 000 Todesopfer forderten.

Die 12 Jahre des Nazi-Faschismus waren ein Verbrecher- und Terror-Regime.

Immer mehr Einzelheiten dieser Verbrechen werden nach Jahren auf der Grundlage inzwischen zugänglicher Archive durch historische Forschung bekannt.
Und jetzt ist auch die Forschung zu den Tätern möglich.
Jetzt, wo niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, werden entsprechende Forschungsaufträge vergeben und deren Ergebnisse sind u.a. veröffentlicht vom Auswärtigen Amt, von der Justiz und auch vom Landeskriminalamt von NRW.

Allgemein bekannt sind Nachkriegskarrieren von Personal, das schon während des Nazi-Faschismus in verantwortlichen Positionen bei der Justiz, bei der Wehrmacht, in Regierungsämtern tätig war.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an einen damaligen Kriminalbeamten.
Er war hier aktiv an der Mordaktion beteiligt. Nach seinen eigenen Aussagen war er daran beteiligt, die Gefangenen zum Sammelplatz zu führen und ebenso war er beteiligt, die Grube mit den Leichen zuzuschütten.
Friedrich Karst – Jahrgang 1891 – gehörte seit 1919 der Kriminalpolizei in Wuppertal an.
Er qualifizierte sich für erkennungsdienstliche Aufgaben.
Über seine Zeit während des Nazi-Faschismus ist über ihn folgende Beurteilung aktenkundig: Seit dem 1.5.1937 gehört er der Partei an. Er bietet die Gewähr dafür, dass er sich jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einsetzen wird. Die Gauleitung Düsseldorf hat am 31.12.1938 mitgeteilt, dass in politischer Hinsicht nichts Nachteiliges über ihn bekannt ist.
1948 wurde von der Staatsanwaltschaft Wuppertal das Verfahren wegen der Erschießungen in der Wenzelnbergschlucht mit den Tatvorwürfen Mord, Beihilfe zum Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt. Mit den Vernehmungen beauftragt wurde die Kriminalpolizei in Wuppertal, aus deren Reihen auch die Täter kamen. Ich zitiere aus dem Gutachten „NS-Vergangenheit ehemaliger Behördenleiter des Landeskriminalamtes NRW“ :
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellte das Verfahren gegen sämtliche Beteiligten bereits am 20. Juni 1949 ein. Zur Begründung wurde insbesondere bei den rangniedrigeren Beamten auf die angebliche Befehlsnotstandssituation hingewiesen, weitere Beschuldigte waren verstorben oder ihr Aufenthalt galt als unbekannt. Obwohl Karst einer der wenigen Täter war, der mit der Bewachung und Zuführung der Gefangenen zur Exekutionsstätte eine Tatbeteiligung zugegeben hatte, ging auch er straffrei aus.“

Somit wurde niemand der Täter wegen der Mordaktion hier bestraft.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde Friedrich Karst nach der Kategorie V als unbelastet eingestuft und konnte deshalb weiterhin im Polizeidienst tätig sein.
Im Juni 1946 wurde ihm von der Militärregierung die Leitung des Kriminalpolizeiamtes für die Region Nord-Rheinprovinz übertragen. Mit der Zusammenlegung der Kriminalpolizeiämter Nord-Rheinprovinz und Provinz Westfalen wurde das Landeskriminalpolizeiamt Nordrhein-Westfalen gegründet. Und Friedrich Karst wurde dessen erster Leiter. Er leitete dieses Amt bis 1948; aufgrund nicht genügender Qualifikation für dieses Amt wurde er dann abgelöst und wirkte bis zu seiner Pensionierung 1954 als Stellvertreter des neu berufenen Leiters Friedrich d`Heil.
Auch von d`Heil wird eine Täterkarriere während des Nazi-Faschismus berichtet.

Friedrich Karst konnte noch 19 Jahre seine Pension genießen. Er starb 1973.

Die Nazi-Ideologie herrschte im Nachkriegsdeutschland – genauer: in der Bundesrepublik noch in vielen Berufs-Bereichen und beeinflußte nachfolgende Berufsgenerationen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn in diesem Land rechte Terrorbanden fast nach Belieben agieren können.
Die fragwürdige Rolle des Inlandgeheimdienstes, der sich „Verfassungsschutz“ nennt, wurde gerade im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU besonders deutlich.

Inzwischen findet das Gedenken an die Opfer des Nazi-Faschismus an der Macht notwendige Ergänzungen des Gedenkens an die Mordopfer der Nachwuchs-Nazis im Nachkriegsdeutschland.

Und noch immer können diese Banden mit der Zustimmung gerichtlicher Urteile rechnen.

– Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, daß laut Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes die NPD zwar eine Wesensverwandtschaft mit der NSDAP aufweise und daß sie planvoll auf die Beseitigung der bestehenden Verfassungsordnung hinarbeite, daß ihr dazu derzeit aber die Möglichkeit fehle und ein Verbot dieser Partei deshalb nicht erforderlich sei.
– Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, daß nach Ansicht des OVG die von Nazigruppen skandierte Parole: „Nie wieder Israel“ und „Israel ist unser Unglück“ nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes überschreite und außerdem sei damit auch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben.
– Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, daß nach Ansicht des Bundesgerichtshofes die Parolen „Ausländer raus“, „Juden raus“, „Türken raus“ nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, weil allein diesen Parolen Zitat: die Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung“ fehle.

Andererseits nehmen wir zur Kenntnis, daß die von Überlebenden des Nazi-Terrors 1947 gegründete VVN vom Finanzamt Berlin die Gemeinnützigkeit entzogen wird, begründet mit dem Hinweis, diese sei im Landesbericht des Verfassungsschutzes von Bayern als „extremistisch beeinflußt“ gelistet.

Es waren viele Gespräche und Auseinandersetzungen zwischen den kommunalen Vertretern von Solingen, Remscheid, Wuppertal, Langenfeld erforderlich, bis es seit 1990 hier am Wenzelnberg eine gemeinsame Gedenkveranstaltung mit der VVN/BdA gibt.

Daß dieses Verbrechen hier am Wenzelnberg bekannt wurde, ist Karl Bennert zu verdanken. Er hatte gemeinsam mit einer Widerstandsgruppe mutig durchgesetzt, daß Solingen Wald kampflos der vorrückenden US-Armee übergeben wurde. Damit wurden viele Menschenleben gerettet.

Und er machte die Amerikaner auf das Verbrechen hier aufmerksam. Seiner Initiative ist das Gedenken hier zu verdanken.
Karl Bennert war Gründungsmitglied der VVN. Als Kommunist war er 1934 wegen seines Widerstands gegen das Nazi-Regime 19 Monate lang inhaftiert.
Und auch 1961 wurde er wieder zu 9 Monaten Haft verurteilt. Er war damals aktiv gegen das KPD-Verbot und unterstützte Friedensappelle.

Der Geist, der rechte Gesinnung weitgehend duldet und als links ausgemachte Gesinnung verfolgt, prägt nach wie vor dieses Land.

Nach den Morden von Halle und Hanau und auf den hessischen Regierungspräsidenten Lübcke scheint die Gefahr von rechts endlich auch politisch ernst genommen zu werden.

Dem Ungeist rechter Ideologie und der Hetze, dem erkannterweise Taten folgen, ist nur gemeinsam und entschlossen mit allen demokratischen Kräften zu begegnen.

Inzwischen haben wir eine offen rechte Partei in allen Landesparlamenten und als größte Oppositionspartei im Bundestag. Es muß Konsens in der demokratischen Gesellschaft sein, daß eine Zusammenarbeit mit dieser Partei entschieden ausgeschlossen ist.

Wehret den Anfängen sagten wir lange Zeit bei Gelegenheiten wie dieser Veranstaltung .

Wehret den Zuständen muß es heute heißen – und das gemeinsam!