Themen: OVG gibt Stadt Mönchengladbach Recht // „Tag der offenen Tür“ in Schnellroda // Neuer Landesvorstand in Niedersachsen // NS-Rostock verboten // „Epoch Times“ als Printausgabe
OVG gibt Stadt Mönchengladbach Recht
Mönchengladbach/Münster. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach während des Europawahlkampfes im Jahr 2019 zu Recht von der NPD verlangt hat, Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ abzuhängen. Die NPD kam der Aufforderung nach, hängte die Plakate wieder ab und klagte gegen die Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht sieht in den Aussagen des Plakates den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Das Wahlplakat ziele darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Das Plakat vermittle den Eindruck, dass es sich um eine Vielzahl an örtlichen Vorfällen gehandelt habe. Dies negiere in der Gesamtschau die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und sei geeignet, durch das Schüren von Hass den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen. Die NPD hat gegen das Urteil Revision eingelegt (hma).